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Amtssignatur

1. Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.


2. Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments

 

3. Bildmarke

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Altheim auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.


Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die Stadtgemeinde Altheim verwendet ab 01.03.2023 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Bildmarke Amtssignatur

Die Veröffentlichung der Amtssignatur der Bildmarke der Stadtgemeinde Altheim gem. § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier

5. Prüfung der Amtssignatur

Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at oder www.pruefung.signatur.rtr.at überprüft werden.



6. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur

 www.signaturpruefung.gv.at oder www.pruefung.signatur.rtr.at


7. Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • Persönlich
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
  • postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“

Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Stadtgemeinde Altheim:
Telefon: +43 7723 422 55
E-Mail: office@altheim.ooe.gv.at