Chippflicht für Hunde

Chippflicht für Hunde

Chippflicht für Hunde

Schon seit längerem besteht für Hundebesitzer/innen die Verpflichtung, ihrem Tier einen Mikrochip implantieren zu lassen, durch den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann.
Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung
ausgelaufen, ab sofort drohen den Besitzern empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird.

Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als 3.000 Euro betragen.

 

Bezirkshauptmannschaften für Kontrolle zuständig

Die Bezirkshauptmannschaften sind für die Kontrolle zuständig, sie verfügen auch über die Geräte zum Auslesen der Funkchips. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, sich über die Identität eines Hundes und dessen Besitzer/in zu erkundigen.

Derzeit können Hundehalter/innen ihre Tiere auf zwei Arten melden:
Sie lassen den gechipten Hund bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren.
Oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chippen mit der Durchführung der Meldung. Voraussichtlich ab Sommer 2010 sollte auch eine Registrierung über das Internet möglich sein.

 

Chippflicht besteht seit 2008

Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht.
Mit Ende 2009 ist die Übergangsfrist für erwachsene Hunde ausgelaufen, die
bis 31. Dezember elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten.

Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Er wird dem Hund mit einer Injektionsnadel (international verpflichtend) auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert

23.06.2010