Aus für brandgefährliche Wunschlaternen

Aus für brandgefährliche Wunschlaternen

Eine Verordnung des BM für Konsumentenschutz verbietet ab Dez. 2009 das Inverkehrbringen von Miniatur-Heißluftballonen, auch Wunschlaternen, Skylaternen, Himmelslaternen oder auch Glücksballone genannt. Die Brandverhütungsstelle warnt dringend davor, bereits gekaufte Laternen zu verwenden. Sie können bis zu 500 Meter hoch fliegen und sind in ihrem Flug nicht kontrollierbar - die Brandgefahr ist einfach zu groß. Bitte bedenken Sie - im Ernstfall kann es zu sehr hohen Schadenersatzansprüchen kommen.

23.06.2010