Startseite > BÜRGERSERVICE > Formulare & Förderungen > Förderungen

Förderung von alternativen Energieanlagen

1./ Der Anschluss an das Fernwärmenetz der Geothermie wird mit 25 % der gewährten

Landesförderung bezuschusst. Die Förderung ist mit € 150,-- begrenzt.

2./ In jenen Bereichen des Gemeindegebietes, wo technisch der Anschluss an die

Geothermie nicht möglich ist, werden alternative Energiegewinnungsanlagen wie folgt

gefördert:

a) bei Wasseraufbereitungsanlagen bzw. Übergangsheizungen mit einer Wärmepumpe,

Solar-Wärmepumpe oder Solaranlage und Beheizungsanlagen mit einer Erdwärme oder

Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder mit einer Luft-Wärmepumpe beträgt die Förderung: 25

% der gewährten Landesförderung. Die Förderung ist mit € 150,-- begrenzt.

b) bei Hackfeuerungsanlagen und Anlagen zur Verfeuerung von Holzpellets (soweit diese

von der Grundkonzeption einer Hackgutfeuerungsanlage entsprechen), Biomasse-

Heizanlagen, Stückgutanlagen, Biogasanlagen, Kleinwasserkraftanlagen, kleinräumige

Biomasse-Fernwärmeerzeugungs-, leitungs- und verteilanlagen, Anlagen zur Erzeugung von

Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, welche überwiegend der Selbstversorgung

von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dienen beträgt die Förderung: 25 % der

gewährten Landesförderung. Die Förderung ist mit € 150,-- begrenzt.

Es ist eine Bestätigung der Geothermie Altheim vorzulegen, dass ein Anschluss an die

Fernwärme zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist.

3./ Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen werden mit 25 % der gewährten

Landes- oder Bundesförderung bezuschusst. Die Förderung ist mit € 150,00 begrenzt.


Ansuchen: Förderung Alternativenergie


 

Zuständig